Oldenburger Schwimmverein von 1902 e.V.

Regelungen Olantis und Stadtteilbäder

Liebe Mitglieder,

wir wurden über folgende Regelungen im Olantis und in den Oldenburger Stadtteilbädern informiert:

Olantis

Aufgrund der stark gestiegenen Infektionszahlen in Oldenburg und Umgebung wechselt das Olantis ab Montag, 24.01.2022, aus Fürsorge den Schwimmer*innen und Mitarbeiter*innen gegenüber zurück in den 2G+ Modus ((geimpft oder genesen und getestet = PoC-Antigen-Test z.B. Schnelltest/Bürgertest (nicht älter als 24 Stunden), PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein offizieller Nachweis eines Tests durch deinen Arbeitgeber. Selbsttests sind nicht gültig!))

Der Zutritt ins OLantis erfolgt mit Impfnachweis/Genesenennachweis, Lichtbildausweis als Legitimation, FFP2-Maske und einem negativen Test oder Booster-Nachweis. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen (ärztliches Attest), sind gemäß § 8b, Absatz 5, von der 2G+ Regelung ausgenommen.

Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben – und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage (drei Monate) alt ist.

Ein „Walk Through“ Testcenter befindet sich im Eingangsbereich des Olantis Freibades. Nähere Informationen dazu hier.

Stadtteilbäder Kreyenbrück und Eversten

In den Stadtteilbädern Eversten und Kreyenbrück gilt weiterhin die 2G Zutrittsregel.

Auch hier herrscht FFP2-Maskenpflicht.

Ohne Einhaltung dieser Regelungen ist ein Zutritt nicht möglich.

Beachtet bitte außerdem die entsprechenden Änderungen des Bundes in Bezug auf die Impfung von Johnson&Johnson.

Vielen Dank für das Verständnis!

Der OSV