Oldenburger Schwimmverein von 1902 e.V.

Regelungen ab 06.12.2021

Liebe Mitglieder,

die seit 1. Dezember 2021 geltenden Regelungen wurden nach Rücksprache mit dem Olantis und unseren Vereinsärzten überprüft. Auf Grund der fehlenden Testkapazitäten werden wir ab sofort, d.h. ab dem 6. Dezember 2021, die Regelungen der BBGO anwenden.

Daher gilt:

  • Kinder unter 18 Jahre müssen nicht mehr einen Bürgertest nachweisen, um das Training zu besuchen. Ein freiwilliger tagesaktueller Selbsttest ist weiterhin erwünscht.
  • Eltern dürfen im Rahmen der 2G plus Regelung der BBGO die Halle mit FFP-2-Maske betreten und um Kindern beim Umziehen zu helfen, wenn es unvermeidbar ist. Die üblichen Regelungen gelten dabei. Der Aufenthalt ist auf ein Minimum zu reduzieren und die Abstandsgebote sind einzuhalten. Die Nachweise werden durch die Trainer kontrolliert.
  • Erwachsene (Eltern und Schwimmer) sind von der 2G plus Regelung ausgenommen, soweit die Ausnahmen für Erwachsene mit einer Auffrischungsimpfung in Niedersachsen in Kraft getreten sind.

Wir versuchen die Sicherheit unser Trainer und Ehrenamtlichen dadurch zu erhöhen, dass wir über den Verein Boosterimpfungen koordinieren. Dafür können sich alle Trainer und Ehrenamtlichen direkt an den Vorstand wenden.

Bleibt gesund!

Euer OSV