Oldenburger Schwimmverein von 1902 e.V.

ab 24.11.2021: 2-G in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen verschärft mit Wirkung von Mittwoch, 24. November, die Corona-Schutzmaßnahmen noch einmal deutlich. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung greift in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen ist nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet.

In der neuen Verordnung stellt das Land Niedersachsen fest, dass ab Mittwoch landesweit – so auch in Oldenburg – die Warnstufe 1 gilt.  Für den Schwimmsport in der Halle gilt damit u.a.:

„Nutzung von Sportanlagen und -einrichtungen (einschließlich Umkleidekabinen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen) sowie von Beherbergungsbetrieben in geschlossenen Räumen nur mit 2G“

Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der 2-G Regel ausgenommen.

Ohne Einhaltung der 2-G-Regelung ist ein Zutritt zu den Bädern nicht möglich.

Weitere Informationen zur Verordnung hier

Vielen Dank!

Euer OSV