Oldenburger Schwimmverein von 1902 e.V.

ab 03.09.2021: 3-G-Regel

Liebe Vereinsmitglieder,

da der Inzidenzwert in Oldenburg am 1. September seit fünf Werktagen konstant über 50 lag, hat die Stadt am Donnerstag, 2. September, eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Oldenburg (Oldb) zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 » (PDF, 72 KB) erlassen.

Diese ist ab Freitag, 3. September 2021, gültig und betrifft u.a. auch die Hallenbäder:

  • Der Zutritt ist nur noch für getestete, geimpfte oder genesene Personen möglich.
  • Ein Nachweis muss vorgelegt werden.
  • Kinder bis 6 Jahre und Schüler*innen, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von
    der Pflicht ausgenommen.

Diese genannten Punkte und die weiterhin gültigen Hygienevorschriften sind unbedingt einzuhalten.

Ein Zutritt kann anderenfalls nicht gewährt werden.

Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Unterstützung!

Der OSV