Liebe Vereinsmitglieder,
das Land Niedersachsen hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die am 31.05.2021 in Kraft getreten ist und im Bereich Schwimmen (§7 f der Corona-Verordnung) zu Veränderungen führt.
Speziell für die Stadt Oldenburg gilt: Seit dem 31.05.2021 liegt der Inzidenzwert den fünften Tag in Folge unter 35, so dass eine Allgemeinverfügung erlassen wurde, die ab Mittwoch 02.06.2021 weitere Lockerungen zulässt.
Da diese Lockerungsschritte sicher und organisiert umgesetzt werden müssen, können wir noch nicht direkt ab 02.06.2021 wieder mit allen Gruppen starten.
Die nachfolgenden Gruppen starten daher etwas später und werden dazu separat von uns baldmöglichst angeschrieben:
Fördergruppe E1 | Mo | 15:00-16:00 Uhr | H/K |
Fördergruppe Jugend | Do | 17:15-18:30 Uhr | H/O |
Nachwuchs O1 | Do | 16:00-17:15 Uhr | H/O |
Nachwuchs E1+E2 | Mi Sa | 18:00-19:00 Uhr 18:00-19:00 Uhr | H/E |
Nachwuchs E3 | Mo | 19:00-20:00 Uhr | H/O |
Anfänger Erw. | Di Sa | 19:00-20:00 Uhr 19:00-20:00 Uhr | H/K |
Die übrigen Gruppen starten laut Trainingsplan ab 03.06.2021.
Aufgrund von Corona bedingten Vorgaben der Stadt Oldenburg bzw. der BBGO mussten wir den ursprünglichen Sommertrainingsplan etwas anpassen. Wir bitten daher, den „Sommertrainingsplan Corona 2021“ zu beachten (geänderte Trainingszeit der Wasserballer noch unter Vorbehalt bis zur finalen Bestätigung durch die Stadt).
Wichtig:
Diese Änderungen gelten für die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung der Stadt Oldenburg vom 31.05.2021 und vorbehaltlich einer eventuell aufgrund steigender Inzidenzwerte notwendigen neuen Allgemeinverfügung der Stadt Oldenburg.
Zu beachten und einzuhalten sind zudem unsere Verhaltens- und Hygieneregeln. Diese Verhaltens- und Hygieneregeln sind unbedingt unterzeichnet zur ersten Teilnahme mitzubringen oder an geschaeftsstelle@oldenburger-schwimmverein.de vor der Wiederaufnahme des Trainings zu senden.
Ergänzende Info zu unseren Verhaltens- und Hygieneregeln: Bei einer dauerhaften Inzidenz unter 50 gilt für die Stadt Oldenburg eine entsprechende Allgemeinverfügung, die unmittelbar Bezug zur jeweils gültigen Verordnung des Landes Niedersachsen herstellt. In diesem Fall entfällt die in unseren Regeln angegebene Testpflicht für Schwimmer*innen über 18 Jahre.
Sämtliche Aktualisierungen erfahrt Ihr an dieser Stelle und über unseren Newsletter. Solltet Ihr diesen noch nicht abonniert haben, holt es daher unbedingt nach.
Drückt die Daumen, dass die Fallzahlen weiterhin niedrig bleiben und das Schwimmen möglich bleibt!
Euer OSV