–DU WILLST MITGLIED WERDEN?–
Mitglied im OSV zuwerden ist ganz einfach, die einzigen Voraussetzung hierfür ist lediglich die folgende Beitrittserklärung auszufüllen: Beitrittserklärung
In der Beitrittserklärung befinden sich alle formal notwendigen Informationen inkl. der anfallenden Vereinsbeiträge.
Der OSV bietet verschiedene Mitgliedschaftsformen an. Die Mitgliedschaft als Einzelperson und die Mitgliedschaft als Familie:
Einzelperson Kinder und Jugendliche 10,00 EUR/Monat
Einzelperson Erwachsener 17,00 EUR/Monat
Familie 27,00 EUR/Monat
Das ausgefüllte und unterschriebene Beitragsformular kannst du uns einfach über einen unserer Kontaktwege zukommen lassen. Bitte beachte, dass aufgrund unserer beschränkte Kapazitäten, es ggf. zu einer Wartezeit kommen kann. Am besten rufst du uns kurz an oder schickst uns eine E-Mail, falls du hierzu fragen hast.
–WARTELISTE–
Wenn Du oder Dein/e Kind/er auf die Warteliste aufgenommen werden möchtest, benötigen wir per E-Mail folgende Informationen:
Vor- und Nachname:
Geb. Datum:
Adresse:
Schwimmvorerfahrungen (auch negative):
E-Mail:
Tel-Nr.:
–HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN–
Kann ich auch an Wettkämpfen teilnehmen?
Selbstverständlich, unsere Wettkampfgruppen nehmen regelmäßig an Vergleichswettkämpfen und Meisterschaften teil. Bei Interesse an Wettkampfteilnahmen, steht dir dein Übungsleiter zur Verfügung.
Fallen neben den Mitgliedsbeiträgen noch andere Beiträge an?
Mitglieder unserer Wettkampfgruppen zahlen einen „Zusatz-Beitrag“ in Höhe von 3,00 EUR/Monat ergänzend zu dem Mitgliedsbeitrag.
Wenn du an Wettkämpfen teilnimmst, übernehmen wir die einmalige DSV Registrierungsgebühr in Höhe von derzeit 10,00 EUR und die jährlichen DSV Lizenzgebühr in Höhe von derzeit 15,00 EUR (diese Regelung gilt ab dem Jahr 2016).
Ebenfalls übernehmen wir die Startgebühren für Teilnahmen an Meisterschaften. Lediglich bei Teilnahmen an Vergleichswettkämpfen zahlst du die Startgebühren Einzelstarts (Staffelstarts übernehmen wir) an uns.
Ich interessiere mich dafür als Kampfrichter an Schwimmwettkämpfen mitzuwirken?
Sehr gerne. Gemäß DSV Bestimmungen kann sich jeder ab dem 14. Lebensjahr zum Kampfrichter ausbilden lassen. Die Kosten für eine Kampfrichterausbildung übernehmen selbstverständlich wir. Sprich einfach deinen Übungsleiter über die Möglichkeiten und die nächsten Ausbildungstermine an. In der Regel finden in der Region mehrfach im Jahr entsprechende Ausbildungen statt.
Kündigung
Manchmal trennen sich auch die Wege aus den verschiedensten Gründen. Nähere Angaben zu Kündigungsfristen und Möglichkeiten findest du in der Beitrittserklärung.