Hiermit sei darauf aufmerksam gemacht, dass Kündigungen nur dann schriftlich bestätigt werden, wenn der Kündigung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt ist. Ansonsten können Sie unter Angabe einer Telefonnummer um die telefonische Bestätigung der Kündigung bitten, bzw. eine Emailadresse angeben, an die eine schriftliche Bestätigung gesendet werden kann.
schriftliche Bestätigung von Kündigungen
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